Aktuelle Informationen zum Schuljahresbeginn 2020/21

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

herzlich Willkommen zum neuen Schuljahr.

Endlich geht es wieder los!

Wir freuen uns sehr, unsere Schülerinnen und Schüler in der Schule begrüßen zu dürfen.

Die Jahrgänge 6-12 beginnen am Mittwoch, 12.8.2020, zu den gewohnten Anfangszeiten in Blankenheim und Nettersheim.

Die Medien berichten momentan ausführlich über die Maßnahmen, die das Schulministerium für den Schulstart beschlossen hat. Die zugehörige Schulmail finden Sie und findet Ihr unter folgendem Link:

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/schulgesundheitsrecht/infektionsschutz/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

Für uns als Gesamtschule Eifel bedeutet dies Folgendes:

Zum Unterricht:

Sekundarstufe 1 in Blankenheim:

Der Unterricht findet in den ersten 4 Wochen (vorläufig bis zum 11.9.2020) zum Großteil im Präsenzunterricht (Unterricht an der Schule) im Vormittag statt. Einige wenige Stunden in jedem Jahrgang sind in das Distanzlernen (Lernen zuhause über „Teams“) ausgelagert.

Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 haben jeden Tag Präsenzunterricht in der Schule von der 1. bis zur 6. Stunde. Für den Nachmittag erhalten die Schülerinnen und Schüler Aufgaben für das Distanzlernen wie Ende des letzten Schuljahres ihre Aufgaben über „Teams“. Da sich die Stunden im Distanzlernen für die einzelnen Jahrgänge sehr unterscheiden, werden die Klassen- und die Fachlehrerinnen und –lehrer ihre Lerngruppen gesondert über die jeweiligen Verfahrensweisen informieren.

Achtung!

Anders als im letzten Schuljahr sind Präsenz- und Distanzunterricht in der Bewertung gleichgestellt. D.h. auch die Leistungen aus dem Distanzlernen fließen zukünftig in die Noten ein.

Falls es zuhause kein passendes Endgerät oder keinen funktionierenden Internetanschluss gibt, wenden Sie sich bitte nach Unterrichtsbeginn umgehend an die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer. Wir werden so schnell wie möglich individuelle Lösungen finden.

Wichtige Termine:

Am Mittwoch und Donnerstag, 12./13.8.2020, ist von der 1. bis zur 6. in Blankenheim Klassenlehrer*unterricht. Am Freitag, 14.8.2020, ist für die Schülerinnen und Schüler der Jg. 6-10 ein Studientag/Distanzlernen (kein Präsenzunterricht!).

Sekundarstufe 2 in Nettersheim:

Die Oberstufe (EF und Q1) in Nettersheim hat in den ersten beiden Schultagen Tutorenunterricht von der 1. bis zur 6. Stunde. Ab Freitag, 14.8.2020, läuft der Unterricht nach Plan.

Zur Teilnahme am Unterricht:

Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet am Präsenzunterricht teilzunehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schul- und Teilnahmepflicht.

Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen finden die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 SchulG) mit folgender Maßgabe Anwendung: Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit. Entsprechende Pflichten gelten für volljährige Schülerinnen und Schüler.

Die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen zum einen darlegen, dass für die Schülerin oder den Schüler wegen einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen. Besucht die Schülerin oder der Schüler die Schule voraussichtlich oder tatsächlich länger als sechs Wochen nicht, soll die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen. Für die Schülerin oder den Schüler entfällt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie oder er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgaben der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Hierzu gehört auch der Distanzunterricht. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.

Zur Hygiene:

Wie Ihr und Sie sicherlich schon aus den Medien entnommen haben, besteht für alle in der Schule und auf dem Schulgelände zu jeder Zeit (auch auf dem Sitzplatz, auch in der Pause) eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nahezu ohne Ausnahme. Diese Maßnahme hat unsere Landesregierung zunächst bis zum 31. August befristet. Über die anschließende Zeit wird Ende August neu entschieden, je nach Entwicklung der Infektionszahlen in NRW.

Die Pflicht besteht auch während der Schulbusfahrt!!

Unsere dringende Empfehlung: Geben Sie Ihrem Kind eine zweite Maske zum Wechseln in einer hygienischen Aufbewahrung (z.B. neuer Gefrierbeutel) mit. In Anbetracht der kommenden heißen Tage ist ein Wechsel der Maske nach ein paar Stunden dringend angeraten. Hierbei geht es weniger um den Virenschutz, als vielmehr um die sich im Laufe der Stunden ansammelnden Bakterien.

Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes können nur aus medizinischen Gründen unter Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes genehmigt werden.

Ausnahmen können auch unter strenger Einhaltung der Abstandsregeln in bestimmten begrenzten Unterrichtssituationen von der einzelnen Lehrkraft genehmigt werden (z.B. bei Referaten o.ä.).

Das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen ist ein Baustein, um Risikogruppen zu schützen und zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus‘ beizutragen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist der hygienisch einwandfreie Umgang mit den Mund-Nasen-Bedeckungen wichtig.

Informationen hierzu gibt es z.B. unter https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/verhaltensregeln/mund-nasen-bedeckungen.html?L=0#c12767

In den Pausen werden den Jahrgängen einzelne getrennte Aufenthaltsbereiche auf dem Schulgelände zugewiesen. Auch erhalten die Schülerinnen und Schüler der einzelnen Jahrgänge (wie am Ende des letzten Schuljahres feste Wege im Gebäude.

Das Tragen der Mund-Nasenbedeckung ist zwingend erforderlich, da insbesondere im Schulgebäude und im Klassenraum der Mindestabstand von 1,5m selten einhaltbar ist. Die Nichtbeachtung der Hygieneregeln hat u.U. als Konsequenz die direkte Abholung durch die Erziehungsberechtigten und das Einleitung von Ordnungsmaßnahmen zur Folge.

Wann sollte eine Schülerin/ein Schüler zu Hause bleiben?

Bei grippeähnlichen Symptomen (Husten, Fieber, Verlust des Geruch- oder des Geschmacksinns) muss ihr Kind auf jeden Fall zu Hause bleiben und kann am Präsenzunterricht auf keinen Fall teilnehmen. Sollten diese Symptome während der Unterrichtszeit auftreten, müssen wir Sie bitten Ihr Kind umgehend abzuholen und wir müssen das Gesundheitsamt informieren.

Sollte Ihr Kind einen Schnupfen haben, muss es ebenfalls 24 Stunden zuhause bleiben. Sind in dieser Zeit keine weiteren Symptome aufgetreten sein, darf es am Präsenzunterricht wieder teilnehmen. Bitte geben Sie in diesem Fall Ihrem Kind unbedingt eine ausführliche Entschuldigung mit, die es uns möglich macht, den Krankheitsverlauf nachzuvollziehen. Dokumentieren Sie bitte auch, wenn Ihr Kind an Heuschnupfen leidet.

Zurück aus dem Urlaub:

Wenn Sie in einem Risikogebiet Urlaub gemacht haben, sind Sie verpflichtet, sich an die geltenden Bestimmungen zu halten: 14-tägige Quarantäne oder ein negatives Testergebnis sind zur Teilnahme am Präsenzunterricht notwendig.

Zu den Schulbüchern:

Der Wechsel der Schulbücher wird in diesem Schuljahr erst nach Schulstart erfolgen. Sie werden über den genauen Termin für den jeweiligen Jahrgang noch gesondert informiert werden. Bitte geben Sie Ihrem Kind die Bücher/Hefte des Elterneigenanteils direkt am ersten Tag mit.

Zum Schulbusverkehr:

Der Schulbusverkehr findet unter Beachtung der Hygieneregeln (Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung) wie gewohnt statt. Die neuen Fahrpläne finden Sie ab Morgen auf der Homepage bzw. sobald sie uns erreichen.

Zur Schulverpflegung:

Für die Dauer des Kurzunterrichts (nur bis zur 6. Stunde) wird es kein Mittagsangebot in Blankenheim geben. Allerdings soll das Angebot für die Vormittagspausen in veränderter, den Hygieneregeln angepasster Form, erhalten bleiben. Wir werden die Schülerinnen und Schüler am ersten Schultag darüber informieren.

Auch in Nettersheim soll ein ähnliches Angebot aufgebaut werden. Wir danken jetzt schon den Vertreterinnen und Vertretern der Schulpflegschaft für ihr Engagement und ihre Unterstützung in diesem Bereich.

Essen und Trinken soll vornehmlich auf dem Schulhof geschehen.

Zur Einschulung des neuen 5. Jahrgangs:

Die Einschulungsfeiern für die neuen Klassen 5 finden am Freitag, 14.8.2020, in Blankenheim, Finkenberg 8, in der Aula statt. Die Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte wurden bereits vor den Ferien über den Beginn für die jeweilige Klasse informiert. Hier noch einmal die Übersicht:

5a Einschulungsfeier um 8.30 Uhr

5b Einschulungsfeier um 10 Uhr

5c Einschulungsfeier um 11.30 Uhr

5d Einschulungsfeier um 13.00 Uhr

Wir bitten Sie aufgrund der eingeschränkten Parkmöglichkeiten erst kurz vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn an der Schule zu erscheinen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass pro Kind max. zwei Begleitpersonen an der Veranstaltung teilnehmen können.

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

vieles ist zu Beginn dieses Schuljahres ungewöhnlich, vieles wird aber auch normaler sein als wir es jetzt erwarten. Wir haben im letzten Schuljahr erfahren, dass Lernen auf verschiedenen Wegen erfolgreich sein kann. Unsere Aufgabe für das kommende Schuljahr wird es sein, das Lernen in der Präsenz und in der Distanz miteinander zu verknüpfen um aus beidem das Beste mitzunehmen.

In diesem Sinne wünsche ich euch und uns allen ein erfolgreiches Schuljahr 2020/21.

Eva Balduin, Schulleiterin