Der Jahrgang 6 erhielt am 27./ 28.9 Besuch von der Polizei und intensivierte das Wissen über „Richtiges Verhalten im Internet“.
Frau Houf, die seit 2018 bei der Polizei tätig ist, überraschte mit ihrem Vortrag nicht nur die anwesenden Lehrer, vor allem die Schülerinnen und Schüler wurden mehr als einmal mit den Gefahren im Internet konfrontiert. Sie machte dabei direkt zu Beginn deutlich: „Nicht alles im Internet ist schlecht. Aber ich bin heute gekommen, um euch genau darüber aufzuklären, an welche Regeln und Gesetze ihr euch halten müsst, um nicht euch und andere in Gefahr zu bringen.“ Frau Houf fand während ihres Vortrags mehr als einmal drastische Worte und ihre Beispiele waren erschütternd. Die Gesamtschule Eifel bedankt sich sehr für ihren Besuch und freut sich auf die weitere, enge Zusammenarbeit mit Frau Houf und der Polizei.
Der Vortrag war auf die Themenfelder „Mein Online-Ich / Datenschutz“, „Das Recht am eigenen Bild“ sowie „Cybermobbing“ und „Cybergrooming“ ausgelegt. Es zeigte sich schnell, dass vielen der Schülerinnen und Schüler Endgeräte wie Tablets, Smartphones, Computer zur Verfügung stehen und diese damit auch täglich im Internet unterwegs sind. Viele der Schülerinnen und Schüler sagten frei heraus, welche Apps sie regelmäßig nicht nur als Konsument nutzen, sondern auch, dass sie partiell eigenen Content schaffen, das heißt Videos, Fotos, Sticker kreieren und mit anderen, auch Fremden, teilen und sich damit für alle sichtbar machen.
„Ist doch total normal in dem Alter!“, könnte man jetzt denken, doch dass es eigentlich nicht ist respektive sein sollte, schockierte viele.
Auf die Frage „Ab welchem Alter darf man die Apps nutzen?“ lagen wirklich alle Beteiligten falsch und erst nach der dritten oder vierten App bekam man langsam ein Gefühl, was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen könnte.
Hier eine Übersicht darüber, ab wann die Apps jeweils genutzt werden dürfen:
Nun fragen sich vermutlich viele Eltern: „Weiß ich immer, mit wem mein Kind schreibt oder welche Plattformen es nutzt??“ An dieser Stelle soll für den Elternabend am 06.10.21 Werbung gemacht werden. Dieser findet um 19 Uhr in der Aula in Blankenheim statt. Es gibt auch die Möglichkeit, über den Teams-Zugang des eigenen Kindes online daran teilzunehmen. Frau Houf wird an diesem Abend anwesend sein, einen interessanten Vortrag halten und Raum für Fragen geben.
Die Aussage „Was einmal im Internet ist, kann nur schwer wieder gelöscht werden“, die mit vielen Beispielen untermauert wurde, rüttelte die Schülerinnen und Schüler auf. Dadurch wurde unmissverständlich, dass man mit den persönlichen Daten nicht freizügig umgehen und mit den Eltern besprechen sollte, was geteilt werden kann und was besser nicht. Auch im Hinblick auf das „Recht am eigenen Bild“ zeigte sich erneut, wie ahnungslos man mit sensiblen Dingen umgeht. Wirklich allen stand der Mund offen, als Frau Houf konstatierte: „Ohne Zustimmung der Eltern und der Person darf kein Foto gemacht, geteilt oder verschickt werden“! Wenn jeder sich nun die eigenen Chatverläufe vor Augen führt, erwischt man sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch beim Teilen von Fotos von Freunden oder Familie. Die Schülerinnen und Schüler verstanden erst nicht so recht, was es denn damit auf sich hat und wieso es überhaupt ein Gesetz dazu gibt.
Die Erklärung folgte schließlich im nächsten Teil des Vortrags, der vom Cybermobbing handelte. Cybermobbing ist ein Begriff aus dem Englischen und kann mit „Internet Schikane“ übersetzt werden. Cybermobbing umfasst Belästigen, Bedrohen, Beleidigen, Identitätsdiebstahl, Ausgrenzung sowie Veröffentlichung (peinlicher) Fotos und das Verbreiten von Gerüchten. Mobbing gab auch schon früher. Doch das war vorbei, wenn man nach Hause kam und die Tür hinter sich schloss. Cybermobbing dringt weiter, bis in die Kinderzimmer und viele Kinder wissen dann nicht, wie sie dagegen vorgehen können. Frau Houf stellt dazu in aller Deutlichkeit fest: „Wende dich an Eltern oder Lehrer, wenn du gemobbt wirst!! Diese helfen dir!“ Die Polizei selbst kann erst nach drei Wochen Schikane im Internet tätig werden. Dazu ist es wichtig, dass ein Tagebuch geführt und Beweise in Form von Screenshots gesammelt werden.
In Deutschland gibt es zwanzig Gesetze, die den Tatbestand des Cybermobbings abdecken. Dabei wird eine Grenze zwischen dem Alter der Täter gezogen: Täter ab 14 Jahren sind strafmündig und können nach dem Strafgesetzbuch angeklagt werden. Für jüngere Täter ab sieben Jahren gilt eine beschränkte Geschäftsfähigkeit. Sie werden nach dem Zivilrecht, dem bürgerlichen Gesetzbuch, belangt. Dabei ist zu beachten, dass Eltern für ihre Kinder ‚mithaften‘, also auch für die Taten ihrer Kinder in die Verantwortung gezogen werden. Die einzelnen Gesetze, zum Beispiel Bedrohung oder Belästigung, im Strafgesetzbuch werden mit Geldstrafen oder mit bis zu 2-5 Jahren Gefängnis geahndet.
Frau Houf leitete zum letzten Teil des Vortrags „Cybergrooming“ und sagte dazu: „Wer keine Freunde hat, sucht sich welche im Internet. Ich bin übrigens Maya und 11 Jahre alt. Also im Internet.“ Mit dem Begriff Cybergrooming wird das gezielte Einwirken auf Personen im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte bezeichnet. Die These „Ich kann im Internet sein, wer ich will!“, stieß bei den Schülerinnen und Schülern zunächst auf Unverständnis, doch die Berichte und Beispiele führten klar vor Augen, dass man Vorsicht walten muss und wirklich jeder zum Opfer fallen kann. Folgende Tipps helfen dabei sich zu schützen:
- Verwende nie deinen richtigen Namen als Username im Internet!
- Gib nie persönliche Daten wie Alter, Adresse oder Handynummer heraus und verwende auch nichts davon im Username!
- Versende nie Fotos von dir an Fremde, vor allem nicht, wenn du darauf nackt bist!
- Triff nie einen Chatpartner, wenn du ihn nicht persönlich kennst.
Die Gesamtschule Eifel hofft, dass der Vortrag von Frau Houf kurz- und langfristig die Schülerinnen und Schüler positiv beeinflusst und sie nun, nachdem sie mit Regeln und Gesetzen konfrontiert wurden, sich stets an diese halten und auch andere dazu ermahnen.