Ministerium für Schule und Bildung – Ruhen des Unterrichts ab Montag, 16.3.20, bis zum Beginn der Osterferien

(Update: 14.03.2020 10:53 Uhr)

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

von der Schließung der Schulen ist auch die Gesamtschule Eifel betroffen.

Zur Information über den momentanen Stand der Regelungen erhalten Sie hier Auszüge aus der Schulmail des Ministeriums, die uns gerade erreicht hat [mit Anmerkungen seitens der GE Eifel]:

1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht…

[Für den Jahrgang 8 bedeutet dies, dass auch die Praktikumswoche vor den Osterferien entfällt.]

Die Schulen haben Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen.

[Kolleginnen und Kollegen sind per Email erreichbar, siehe auf der Homepage „Schulinformationen“ => „Das Kollegium“]

ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher…

2. Not-Betreuungsangebot

Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst…

[Bitte wenden Sie sich in einem derartigen Fall umgehend an das Schulsekretariat unter 02449-951812 und schildern Sie ihren genauen Betreuungsbedarf.]

3. Durchführung von Prüfungen und Erbringung von Leistungsnachweisen etc.

a) Zentralabitur …

b) Informationen zu anderen Prüfungsformaten

Weitere Informationen u.a. zu Zentralen Prüfungen in Klasse 10 (ZP 10), zentralen Klausuren in der Einführungsphase (ZKE), Prüfungen an Berufskollegs sowie zum Umgang mit Klassenarbeiten etc. werden Ihnen in den kommenden Tagen gesondert übermittelt und auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung (www.schulministerium.nrw.de) veröffentlicht und stetig aktualisiert.

Im Übrigen wird empfohlen, die Schülerinnen und Schüler in der Zeit bis zum Beginn der Osterferien zum Lernen zu Hause anzuhalten (Lektüre, Aufgabensätze, Referate etc.). Hierzu sollten in der Schule vorhandene technische Infrastrukturen genutzt werden. [siehe unseren Artikel auf der Homepage „Corona-Vorbereitet sein! Eine tägliche Kontrolle des Schulaccounts („Outlook“, „Teams“) durch die Schüler*innen (vor allem Klasse 10 und EF) ist zu empfehlen!]

4. Dienstpflichten und Erreichbarkeit von Schulleitungen sowie Lehrerinnen und Lehrer

Das Ruhen des Unterrichtsbetriebes entbindet die Schulleitungen und die Lehrkräfte nicht von den bestehenden Dienstpflichten.

Das Ruhen des Unterrichts aus Gründen des Infektionsschutzes gilt grundsätzlich nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern auch für die Lehrkräfte … In diesem Fall erfüllen die Lehrkräfte ihre Dienstaufgaben, soweit möglich, am heimischen Arbeitsplatz.

Trotz der Entscheidung über das Ruhen des Unterrichts kann eine Schule auch teilweise weiter genutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass a) ein Zusammenkommen einer begrenzten Anzahl von Menschen mit den Zielen des Infektionsschutzes vereinbar ist und b) von den betroffenen Schulräumen keine Infektionsgefahren ausgehen. Dieses liegt im Ermessen der zuständigen Behörden (örtliche Ordnungsbehörden bzw. Gesundheitsämter). In einem solchen Fall kann die Anwesenheit der Lehrkräfte durch die Schulleitung angeordnet werden.

[Bitte beachten Sie dazu unbedingt die weiteren Hinweise auf der Homepage (für Schülerinnen und Schüler auch in „Teams“, „Outlook“).]

Das Krisenmanagement des Ministeriums und der Bezirksregierungen bleiben für schulische Krisen unter den bekannten Nummern erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

Den vollständigen Text finden Sie auf der Seite des Schulministeriums unter folgendem Link:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200313/index.html